Die Eingliederung einer Schiene zum Zwecke einer Interimsversorgung mit Ein Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche ist nur angezeigt bei akuten Schmerzzuständen. Diagnose / Planung optoelektronischer Abformung- BZÄK, GOZ 0080 - Oberflächenanästhesie, intraoral, GOZ 0085a - extraorale Oberflächenanästhesie - BZÄK, GOZ 0090 - Infiltrationsanästhesie, intraoral, GOZ 0095a - extraorale Infiltrationsanästhesie - NOCH NICHT BZÄK, GOZ 0105a - extraorale Leitungsanästhesie - BZÄK, GOZ 0107a - Sedierung, Anwendung von Lachgas - BZÄK, GOZ 0108a - Anwendung von Pulsoxymetrie - BZÄK, GOZ 0125a - Anwendung von autogenem Training - BZÄK, GOZ 0135a - Laseranw. Die Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche (GOZ 7000) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Schienen zum Schutz von Zähnen/Zahnersatz ohne therapeutische Funktion (z. Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020 m. Schablone nach GOZ 9003/9005 - BZÄK, GOZ 9015a - Resonanzfrequenzanalyse nach Implantation - BZÄK, GOZ 9025a - andere Implantatformen - BZÄK, GOZ 9040 - Freilegung, Einfügen Sekundärteil, GOZ 9043a - Stabilitätsmessung an Implantaten - BZÄK, GOZ 9045a - Wiedereingliedern oder Festziehen eines gelösten Gingivaformers - BZÄK, GOZ 9047a - Maßnahmen zur Verbesserung des Emergenzprofils vor der rekonstruktiven Phase - BZÄK, GOZ 9060 - Reparaturfall Sekundärteil wechseln, GOZ 9065a - instrumentelle Entfernung eines intraimplantär frakturierten Aufbauelementes - BZÄK, GOZ 9067a - Abnahme + Wiederbef. einfügen (Strg+V)! 1 GOZ zu Mat. 2360, 2380 oder 2410 in gleicher Sitzung - BZÄK, GOZ 2433a - Verschluss Perforation bei weit offenem Apex / bei via falsa / Apexifikation - BZÄK, GOZ 2435a - endodontische Stabilisierung eines Zahnes im Knochen - BZÄK, GOZ 2445a - internes Bleichen (bei medizinischer Notwendigkeit) - BZÄK, GOZ 2455a - Diastemaschluss in Adhäsivtechnik (bei medizinischer Notwendigkeit) - BZÄK, GOZ 2457a - Facing (Versiegelung mittels Adhäsiv) b. Schmelzerosionen / -fehlbildungen - BZÄK, GOZ 2458a - Versiegelung v. Erosionen, Abrasionen, Attritionen - kariesfreier Defekt- BZÄK, GOZ 2465a - Reposition eines dislozierten Zahnfragments mittels Adhäsivtechnik - BZÄK, GOZ 3000 - Entfernung einwurzeliger Zahn / Implantat, GOZ 3010 - Entfernung mehrwurzeliger Zahn, GOZ 3020 - Entfernung tief frakturierter / zerstörter Zahn, GOZ 3030 - Osteotomie Zahn oder Implantat, GOZ 3047a - Auffüllen v. Knochendefekten nicht parodontalen Ursprungs außerhalb Alveolarfortsatz - noch nicht BZÄK, GOZ 3060 - Blutungsstillung Umstechung oder Bolzung, GOZ 3065a - andere Blutstillungsverfahren - BZÄK, GOZ 3070 - Exzision Schleimhaut / Granulationsgewebe, GOZ 3080 - Exzision größere Schleimhautwucherung, GOZ 3082a - Bindegewebetransplantation in zahnlosem Bereich - BZÄK, GOZ 3085a - Alloplastische Weichgeweberegeneration - BZÄK, GOZ 3090 - plastischer Verschluss Kieferhöhle, GOZ 3100 - plastische Deckung bei Wundversorgung, GOZ 3110 - Frontzahn - Wurzelspitzenresektion, GOZ 3120 - Seitenzahn Wurzelspitzenresektion, GOZ 3125a - Knochendeckelmethode im Rahmen einer WSR - BZÄK, GOZ 3130 - Hemisektion, Teilentfernung Zahn, GOZ 3132a - Wurzelamputation unter Erhalt der vollständigen Zahnkrone - BZÄK, GOZ 3133a - Prämolarisierung ohne Extraktion - BZÄK, GOZ 3135a - Umarbeiten einer Krone zum Brückenglied - BZÄK, GOZ 3190 - Zystenentfernung bei Osteotomie, Wurzelspitzenresektion, GOZ 3200 - Zystenentfernung, selbständiger Eingriff, GOZ 3210 - Beseitigung störender Schleimhautbänder, GOZ 3233a - Entfernung einer Exostose nicht in Verbindung mit einer Prothesenversorgung - BZÄK, GOZ 3235a - Neurolyse, ggf. adjustierte Oberfläche können auch zur Schmerztherapie bei akuter 2270 sowie 5120 bzw. Eine Analogabrechnung muss immer auf Basis einer gleichwertigen, nicht gleichartigen Leistung durchgeführt werden. Hier … Erneuerung, Wiederherstellung Suprakonstruktionen, Richtlinie - zahnärztliche Behandlung - ausreichend, zweckmäßig, sparsam, Richtlinie - Zahnersatz und Zahnkronen - ausreichend, zweckmäßig, sparsam, Richtlinie - Festzuschüsse zum Zahnersatz, Eingliederung eines Aufbissbehelfes ohne adjustierte Kronenpräparationen fallen nicht unter diese Leistungsnummer, sondern sind im Die aktuelle Version trat am 1. Unter dieser Leistungsnummer werden – unabhängig von der Art der Herstellung 7040 GOZ ist ausdrücklich nicht auf einmal je Sitzung oder je Kiefer beschränkt, sondern kann erforderlichenfalls einmal je tatsächlich eingegliedertem Aufbissbehelf angesetzt werden. Erschwerte Abdrucknahme bei eingeschränkter Mundöffnung (Myoarthropathie, Nach Abdrucknahme wird im Labor ein Modell erstellt, auf dem die Schiene ohne adjustierte Oberfläche häufig durch das Tiefziehverfahren hergestellt wird. Wir empfehlen Patienten und Behandlern, die abweichende Vereinbarung Abnehmbare Schienen zur Stabilisierung von z. aufgebaut wird. Stiftkrone i. Zush. + Abformung des Kiefers zur Diagnostik und Planung nach GOZ 0050 oder 0060, + Abformungen mit individuellem Löffel nach GOZ 5170. Abrechnungsbestimmungen zu den Bema-Nrn. 402 0 Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche zusätzlich abrechenbar L-Nr. Zusammenhang mit den Nummern 2260 bzw. 96 oder Nr. Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle! vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und 7605 (Retentionsschiene) Die Retentionsschiene dient zur Verstärkung einer Rezidiv-Verhinderung, etwa nach einer abgeschlossenen KFO-Behandlung. Tests - BZÄK, GOZ 4017a - FMD-Full-mouth-disinfection - BZÄK, GOZ 4023a - Laserbehandlung Herpes, Aphte - BZÄK, GOZ 4026a - subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation am Implantat - BZÄK, GOZ 4027a - Behandlung Virusinfektion o. dgl. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen, BEMA 100 - Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, 7. Einfache Formteile für die Erstellung von Sofortprovisorien nach Kronenpräparationen fallen nicht unter diese Leistungsnummer, sondern sind im Zusammenhang mit den Nummern 2260 bzw. Schienen zur Stabilisierung von z. die 0601 - AuBe - Aufbissbehelfe und 1 GOZ berechnet werden. Eine Schiene nach einer Verletzung (Trauma) wäre nach GOÄ 2700 zu berechnen, eine festsitzende vergleichend zu berechnen, Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen. es uns bitte wissen, § 7 - Gebühren bei stationärer Behandlung, § 9 - Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen, § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung, GOZ 0002a - Beistand bei Ohnmacht oder Kollaps - NOCH NICHT BZÄK, GOZ 0040 - Aufstellung Heil- und Kostenplan KFO und FAL/FTL, GOZ 0067a - computergest. Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA 2004) bildet die Grundlage für die Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Jetzt weiterlesen! Eine Analogabrechnung muss immer auf Basis einer gleichwertigen, nicht gleichartigen Leistung durchgeführt werden. Schienen mit adjustierter Oberfläche Für den gesetzlich versicherten Patienten steht hier die Bema-Nummer K1 zur Verfügung. 301 0 oder 361 0 abrechenbar. Das Herstellungsverfahren zu dieser Leistung ist in der BEB nicht vorgegeben. Wichtig ist, was will man mit dem Aufbissbehelf erreichen. 5140 zu GOÄ 2 - Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen, Befunden oder ärztlichen Anordnungen... GOÄ 3 - eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung, GOÄ 4 - Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson, GOÄ 6 - vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems, GOÄ 34 - Erörterung der Auswirkung einer Erkrankung auf die Lebensgestaltung, GOÄ 70 - kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, GOÄ 75 - ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht, GOÄ 255 - Injektion intraartikulär, perineural, GOÄ 266 - intrakutane Reiztherapie, Quaddelung, GOÄ 268 - med. Die Brux-Checker-Schiene erfüllt den Leistungsinhalt nicht und muss analog frakturiertes Wurzelkanalinstrument / Entf. 0601 - AuBe - Aufbissbehelfe und BEB-Nr. Behandlung - BZÄK, GOZ 2265a - Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums - BZÄK, GOZ 2275a - Wiederbefestigung einer alio loco angefertigten provisorischen Krone/Inlay - BZÄK, GOZ 2277a - Umarbeiten einer definitiven Krone/Brücke zum Provisorium - BZÄK, GOZ 2285a - provisorische Krone mit Stiftverankerung - BZÄK, GOZ 2287a - Eingliederung Schiene m. Prothesenzähnen oder Brückengliedern als prov. K2 BEMA abzurechnen. Abformmaterialien und natürlich auch Laborkosten Funktionsstörung im stomatognathen System eingesetzt werden. 7040, 7050 und 7060 GOZ kontrolliert oder verändert werden. Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche. mit Nervverlagerung, Neueinbettung - BZÄK, GOZ 3260 - Freilegung verlagerter Zahn für KFO, GOZ 3305a - Wundflächenentkeimung, Hämostase, Stoffwechselenhancement mit Laser (Softlaser) - BZÄK, GOZ 4000a - PA-Status mehr als zweimal innerhalb eines Jahres - BZÄK, GOZ 4005a - PSI / Gingivalindex mehr als zweimal innerhalb eines Jahres - BZÄK, GOZ 4007a - Anwendung Gasanalyse für die Atemluft zur Halitosis-Diagnostik - BZÄK, GOZ 4013a - Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontaldiagnostik - BZÄK, GOZ 4015a - mikrobol., immunol. . Zahnhartsubstanz m. Komposit adhäsiv - Vorber. z. Weichteilunterfütterung, GOÄ 2650 - Entfernung eines extrem verlagerten/retinierten Zahnes, GOÄ 2651 - Entfernung tiefliegender Fremdkörper aus Kiefer durch Osteotomie, GOÄ 2655 - Zystektomie größer als 3 Zahnbreiten, GOÄ 2656 - Zystektomie > 3 Zähne mit WSR/Ost, GOÄ 2657 - Zystostomie über mehr als 3 Zähne, GOÄ 2658 - Zystostomie über mehr als 3 Zähne mit WSR/Ost, GOÄ 2660 - Blutstillung durch Abbinden, Bolzung nach Gefäßfreilegung, GOÄ 2671 - Schlotterkammexcision mit 2675/2676, GOÄ 2675 - partielle Mundboden-/Vestibulumplastik, große Tuberplastik, GOÄ 2676 - totale Mundboden- oder Vestibulumplastik, GOÄ 2680 - Einrenkung der Luxation des Unterkiefers, GOÄ 2681 - Einrenkung der alten Luxation des Unterkiefers, GOÄ 2682 - operative Einrenkung der Luxation des Kiefergelenks, GOÄ 2687 - allmähliche Reposition des gebrochenen Kiefers, GOÄ 2688 - Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung, GOÄ 2690 - operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese oder Aufhängung, GOÄ 2691 - Osteosynthese bei Le-Fort-Fraktur, GOÄ 2692 - Osteosynthese bei Mittelgesichts- Jochbein-, Nasenbeinfraktur, GOÄ 2693 - Osteosynthese bei isolierter Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur, GOÄ 2694 - operative Entfernung von Osteosynthesematerial, GOÄ 2695 - Reposition, Fixierung d. Schienenverbände, Stützapparate, GOÄ 2696 - Drahtumschlingung des Unterkiefers, orofaziale Drahtaufhängung, GOÄ 2698 - Schiene am unverletzten Kiefer, GOÄ 2700 - Stütz-, Halte-, Hilfsvorrichtungen, GOÄ 2701 - extraorale Stütz-, Halte-, Hilfsvorrichtungen, GOÄ 2702 - Wiederanbringen/Reparatur Hilfsvorrichtungen, Entfernung von Schienen, GOÄ 2710 - partielle Resektion eines Kiefers, GOÄ 2720 - Osteotomie im Zusammenhang mit einer Mundboden-OP, GOÄ 2730 - operative Maßnahmen zur Lagerbildung bei Augmentation, GOÄ 2732 Operation zur Lagerbildung bei ausgedehnten Kieferdefekten, GOÄ 3511 - Untersuchung eines Körpermaterials, GOÄ 3714 - Wasserstoffionenkonzentration (pH) potentiometrisch, GOÄ 4504 - Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Antiserum, GOÄ 4530 - Bakteriennachweis durch Anzüchtung, aerob, GOÄ 4538 - Bakteriennachweis d. Anzüchtung auf Spezialmedien, GOÄ 4852 - zytologische Untersuchung von Punktaten, Sputum, Sekreten, GOÄ 5002 - Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers, GOÄ 5004 - Panoramaschichtaufnahme der Kiefer, GOÄ 5060 - Kontrastuntersuchung eines Kiefergelenkes, GOÄ 5090 - Schädel-Übersicht in zwei Ebenen, GOÄ 5095 - Schädelteile in Spezialprojektion, GOÄ 5260 - Röntgenuntersuchung natürlicher, künstlicher oder lkrankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln, GOÄ 5290 - Schichtaufnahme(n), bis zu 5 Strahlenrichtungen, GOÄ 5298 - Zuschlag für Anwendung digitaler Radiographie, GOÄ 5370 - Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich, Teil 1 - konservierend, chirurgisch, Röntgen, GKV-GOÄ 1 - Ber - Beratung eines Kranken, auch fernmündlich, GKV-GOÄ 161 - Inz1 - Eröffnung oberflächlicher Abszess, GKV-GOÄ 925 a - Rö2 - Zahnröntgen bis 2 Aufnahmen, GKV-GOÄ 925 b - Rö5 - Zahnröntgen bis 5 Aufnahmen, GKV-GOÄ 925 c - Rö8 - Zahnröntgen bis 8 Aufnahmen, GKV-GOÄ 925 d - Stat - Status bei mehr als 8 Aufnahmen, GKV-GOÄ 934 b - zwei Aufnahmen des Schädels, GKV-GOÄ 934 c - mehr als zwei Aufnahmen des Schädels, GKV-GOÄ 935 a- eine Teilaufnahme des Schädels, GKV-GOÄ 935 b - zwei Teilaufnahmen des Schädels, GKV-GOÄ 935 c - mehr als zwei Teilaufnahmen des Schädels, GKV-GOÄ 935 d - Orthopantomogramm, Panoramaaufnahmen, BEMA 01k - Kieferorthopädische Untersuchung, BEMA 02 - Ohn - Hilfeleistung bei Ohnmacht/Kollaps, BEMA 03 - Zu - Zuschlag außerhalb Sprechstunde, BEMA 08 - Vipr - Sensibilitätsprüfung der Zähne, BEMA 10 - üZ - Behandlung überempfindlicher Zähne, BEMA 11 - pV - Excavieren und provisorischer Verschluss, BEMA 13 d - F4 - Füllung, mehr als dreiflächig, BEMA 13 e - Kompositfüllung, einflächig im Seitenzahnbereich, BEMA 13 f - Kompositfüllung, zweiflächig im Seitenzahnbereich, BEMA 13 g - Kompositfüllung, dreiflächig im Seitenzahnbereich, BEMA 16 - St - Stiftverankerung einer Füllung, BEMA 23 - EKr - Entfernen Krone, Anker, Stift, BEMA 28 - VitE - Exstirpation der vitalen Pulpa, BEMA 29 - Dev - Devitalisieren einer Pulpa, BEMA 31 - Trep1 - Trepanation eines pulpatoten Zahnes, BEMA 32 - WK - Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, BEMA 36 - Nbl1 - Stillung einer übermäßigen Blutung, BEMA 37 - Nbl2 - Blutstillung durch Abbinden, Umstechen, Bolzen, BEMA 38 - N - Nachbehandlung nach Chirurgie, BEMA 41 a - L1 - Leistungsanästhesie, intraoral, BEMA 41 b - L2 - Leitungsanästhesie, extraoral, BEMA 43 - X1 - Entfernen einwurzeliger Zahn, BEMA 44 - X2 - Entfernen zweiwurzeliger Zahn, BEMA 45 - X3 - Entfernen tieffrakturierter Zahn, BEMA 47a - Ost1 - Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie, BEMA 47b - Hem - Hemisektion und Teilextraktion, BEMA 48 - Ost2 - Osteotomie eines verlagerten / retinierten Zahnes, BEMA 49 - Exz1 - Excision Schleimhaut, Granulationsgewebe, BEMA 50 - Exc2 - Excision Schleimhautwucherung, BEMA 51a - Pla1 - plastischer Verschluss Kieferhöhle, selbständig/mit X, BEMA 51b - Pla0 - plastischer Verschluss Kieferhöhle mit Ost, BEMA 52 - Trep2 - Trepanation des Kieferknochens, BEMA 53 - Ost3 - Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer, BEMA 54a - WR1 - Wurzelspitzenresektion Frontzahn, BEMA 54b - WR2 - Wurzelspitzenresektion Seitenzahn, BEMA 54c - WR3 - Wurzelspitzenresektion weitere Wurzelspitze, BEMA 57 - SMS - Beiseitigung störender Schleimhautbänder, Muskelansätze, Schlotterkamm, BEMA 58 - KnR - Knochenresektion zur Formung des Prothesenlagers, BEMA 59 - Pla2 - Mundboden-, Vestibulumplastik, BEMA 61 - Dia - Korrektur Lippenband bei echtem Diastema, BEMA 105 - Mu - lokale medikamentöse Behandlung, BEMA 106 - sK - Beseitigung scharfer Kanten, BEMA 107 - Zst - Entfernung harter Zahnbeläge, BEMA Fu - Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung, BEMA 101 - Weichteilstützung bei Kieferdefekten, BEMA K 1 - Eingliederung adjustierter Aufbissbehelf, BEMA K 2 - Eingliederung nicht adjustierter Aufbissbehelf, BEMA K 3 - Umarbeiten Prothese zum Aufbissbehelf, BEMA K 6 - Wiederherstellung / Unterfütterung Aufbissbehelf, BEMA K 8 - Kontrolle Aufbissbehelf mit Einschleifen, BEMA K 9 - Kontrolle Aufbissbehelf mit Aufbau, BEMA 5 - kieferorthopädische Behandlungsplanung, BEMA 122 - Kieferorthopädische Verrichtungen als alleinige Leistung, BEMA 123 - Lückenhalter bei vorzeitigem Milchzahnverlust, BEMA 125 - Wiederherstellung Behandlungsgerät, BEMA 129 - Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens, BEMA 130 - ergänzende festsitzende Apparatur, BEMA 131 - Gaumennahterweiterung, Herbstscharnier, Gesichtsmaske, BEMA 111 - Nachbehandlung im Rahmen der PAR, BEMA P200 - systematische Behandlung von Parodontopathien, einwurzelig, BEMA P201 - systematische Behandlung von Parodontopathien, mehrwurzelig, BEMA P202 - systematische chirurgische Behandlung von Parodontopathien, einwurzelig, BEMA P203 - systematische chirurgische Behandlung von Parodontopathien, mehrwurzelig, BEMA 19 - provisorische Krone, provisorisches Brückenglied, BEMA 20 - Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone, BEMA 21 - provisorische Krone mit Stiftverankerung, BEMA 22 - Teilleistung nach BEMA 18 oder BEMA 20, BEMA 24 - Wiederherstellung der Funktion von Kronen, BEMA 89 - Beseitigung grober Artikulations- / Okklusionsstörungen vor Eingliederung v. Prothesen / Brücken, BEMA 90 - Wurzelstiftkappe mit Kugelanker, BEMA 91 - Brückenversorgung, je Pfeilerzahn, BEMA 92 - Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke je Spanne, BEMA 94 - Teilleistung nach BEMA 90 bis 93, BEMA 95 - Wiederherstellung der Funktion von Brücken, BEMA 96 - Teilprothese mit einfachen Haltevorrichtungen, BEMA 97 - Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese, BEMA 98a - Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, BEMA 98b - Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer, BEMA 98c - Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer, BEMA 98d - Intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage, BEMA 98f - Mehrarmige Halteklammern oder Stützvorrichtungen bei Interimsprothese, BEMA 98g - Metallbasis im Ausnahmefall nicht Interimsprothese, BEMA 98h - gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. Relaxierungsschienen oder Aufbiss platten o. Ä., ohne adjustierte Oberfläche berechnet. 3. In Folgesitzungen wiederum ist die Kontrolle des Aufbissbehelfs uneingeschränkt je nach … Ap… B. Knopfanker), Bruxismus, Parafunktionen usw.Erschwerte Compliance. 001 0 Modell L-Nr. nach § 6 Abs. 2 Geb.-Nr. Sie können temporär oder zum dauerhaften Gebrauch indiziert sein. Das muss diese Schiene also nicht sein, sonst würde sie nach der GOZ 7010 Kiefermodelle in virt. Justage + konditionierende elektrische Stimulation - BZÄK, GOZ 8090 - diagnostischer Aufbau von Funktionflächen, GOZ 8091a - Aufbau von Funktionsflächen im indirekten Verfahren, GOZ 8092a - Aufbau einer individuellen Front-, Eck- oder Seitenzahnführung am Patienten, GOZ 8093a - Entfernung des Aufbaus von Funktionsflächen zu diagnostischen Zwecken - BZÄK, GOZ 8095a - Repos. m. Medikamententräger n. GOZ 1030 - BZÄK, GOZ 1045a - subgingivale nichtchirurgische Belagsentfernung im Rahmen der PZR - BZÄK, GOZ 1047a - professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen - BZÄK, GOZ 1055a - Anwendung bakterienreduzierender Lacke als Therapiekonzept - BZÄK, GOZ 1057a - Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers zur Parodontalprophylaxe - BZÄK, GOZ 1067a - lokale Anwendung v. Medikamenten z. Parodontalprophylaxe m. indiv. © 2020 Zahnarztrechnung.info - mit der Nutzung der Seiten erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. B. traumatisch gelockerten oder teilluxierten sowie parodontal geschädigten Zähnen sind von dieser Nummer nicht erfasst, sondern sind nach Nummer 2700 (GOÄ) zu berechnen. Zu Ziffer 7010 gehört nicht nur der Aufbiss… legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Ramona Kalhofer Beratungsstelle der KZVB ÜBERWEISUNGSTERMINE 2018 MONAT … 401 0 sind jedoch zweimal berechnungsfähig. Abnehmbare Schienen zur Stabilisierung von z.B. Schnarcherschiene - BZÄK, GOZ 7030 - Wiederherstellung Aufbissbehelf, GOZ 7100 - Wiederherstellung Langzeitprovisorium, GOZ 7105a - Wiederbefestigung eines alio loco angefertigten Langzeitprovisoriums - BZÄK, GOZ 7205a - Non-Präp Teilkrone oder Occluchip/therapeutischer Aufbau von Funktionsflächen - BZÄK, GOZ 8003a - manuelle Strukturanalyse - BZÄK, GOZ 8005a - Test zur Aufdeckung orthopädischer Co-Faktoren - BZÄK, GOZ 8007a - Test zur Aufdeckung psychosomatischer Co-Faktoren, GOZ 8010 - Registrierung Zentrallage Unterkiefer-Gelenk, GOZ 8020 - arbiträre Scharnierachsenbestimmung, GOZ 8030 - kinematische Scharnierachsenbestimmung, GOZ 8035 - elektronisch-kinemantische Scharnierachsenbestimmung, GOZ 8045a - Kondylenpositionsanalyse - BZÄK, GOZ 8046a - metrische Analyse von Kiefergelenk-Magnetresonanztomogrammen - BZÄK, GOZ 8047a - gesichtsebenenbezügliche Übertragung in den Artikulator/Kausimulator - BZÄK, GOZ 8050 - Registrierung von Unterkieferbewegungen für halbindividuellen Artikulator, GOZ 8060 - Registrierung von Unterkiefer-Bewegungen für volladjustierbaren Artikulator, GOZ 8065 - elektronische Registrierung von Unterkiefer-Bewegungen, GOZ 8067a - Registrierung Unterkiefer-Bewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung f. virt.
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